Erwägungen
X. und Frau X. haben sich 2001 scheiden lassen. Das Scheidungsurteil legte den Kindesunterhalt für die beiden Kinder auf 500 CHF pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, gegebenenfalls darüber hinaus im Falle eines Studiums, fest. Im Jahr 2006 hat X. eine Klage auf Änderung des Scheidungsurteils eingereicht. Das erstinstanzliche Gericht hat den Unterhalt zugunsten der Ex-Ehefrau aufgehoben und den Kindesunterhalt auf 500 CHF pro Kind reduziert. X. hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.Erwägungen
Das Bundesgericht hat der Beschwerde stattgegeben. Es hat entschieden, dass, obwohl eine Verbesserung der Mittel des unterhaltspflichtigen Elternteils grundsätzlich den Kindern zugutekommen muss, die Unterhaltslast für jede der betroffenen Personen ausgewogen bleiben und für den Unterhaltspflichtigen mit bescheidenen Mitteln nicht unverhältnismäßig hoch werden darf. Im vorliegenden Fall hat sich die Ungleichheit zwischen den Einkommen der Ehegatten seit der Scheidung noch verstärkt, da die Mittel des Beschwerdeführers erheblich gesunken sind, während sich diejenigen seiner Ex-Ehefrau weiter verbessert haben. Nach…