Erwägungen

Der Fall betrifft den brasilianischen Fussballspieler Francelino da Silva Matuzalem, der seinen Arbeitsvertrag mit dem ukrainischen Fussballclub FC Shakhtar Donetsk vorzeitig und ohne triftigen Grund aufgelöst hatte. Daraufhin wurde er vom Schiedsgericht des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von über 11 Millionen Euro an den ukrainischen Club verurteilt. Als Matuzalem die Zahlung nicht leistete, leitete die FIFA-Disziplinarkommission ein Verfahren gegen ihn ein und drohte ihm an, ihm bei Ausbleiben der Zahlung jegliche fussballbezogene Tätigkeit zu untersagen, ohne dass ein weiterer Entscheid der Disziplinarkommission erforderlich wäre. Sowohl Matuzalem als auch sein damaliger Verein Real Saragossa SAD erhoben Berufung gegen diesen Entscheid beim TAS, der die Berufungen jedoch abwies. Matuzalem erhob daraufhin Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht und rügte eine Verletzung des materiellen Ordre public.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass der Ordre public sowohl einen materiellen als auch einen verfahrensrechtlichen Gehalt hat. Gegen den materiellen Ordre public verstösst die Beurteilung eines Anspruchs nur, wenn sie fundamentale Rechtsgrundsätze verkennt und daher mit der wesentlichen, weitgehend anerkannten Wertordnung schlechthin unvereinbar ist. Das Bundesgericht erachtet die auf Art. 64 des FIFA-Disziplinarreglements gestützte Androhung eines unbegrenzten Berufsverbots für Matuzalem als offensichtlichen und schwerwiegenden Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte, der die in Art. 27 Abs. 2 ZGB verankerten Schranken…