Erwägungen
Der 1996 geborene [A.] verletzte sich am 30. Juli 2018 bei einem Motorradunfall am linken Bein und unterzog sich einer Oberschenkelamputation. Die Suva übernahm die Kosten für die Erstversorgung mit einer Oberschenkelprothese links mit Rheo Knee XC und Pro Flex XC Fuss. Am 3. Juli 2019 beantragte [A.] bei der Suva eine Oberschenkelprothese mit einem Kniegelenk Genium X3. Die Suva lehnte die Kostengutsprache für diese Prothese ab. Das Kantonsgericht Luzern wies die Beschwerde von [A.] gegen diesen Entscheid ab.Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Vorinstanz. Es führte aus, dass die dem Beschwerdeführer von der Suva zugesprochene Prothese mit Rheo Knee XC und Pro Flex XC Fuss hinreichend den Anforderungen des beruflichen und privaten Lebens genüge. Eine Versorgung mit dem deutlich teureren Prothesensystem Genium X3 sei nicht angezeigt, da nicht gesagt werden könne, nur damit sei der Beschwerdeführer in der Lage, seinen Aufgaben…