Art. 11 UVG

Hilfsmittel

1 Der Versicherte hat Anspruch auf die Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen. Der Bundesrat erstellt die Liste dieser Hilfsmittel.
2 Die Hilfsmittel müssen einfach und zweckmässig sein. Sie werden zu Eigentum oder leihweise abgegeben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abgabe von Hilfsmitteln (C-Leg-Prothese)
    · 20.01.2015 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG nach Fallabschluss
    · 08.05.2017 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vorleistungspflicht; Gesetzeslücke
    · 11.05.2020 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Fingerprothesen gehen nicht zu Lasten der Unfallversicherung (Erw. 5).
    · 16.03.1988 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 25.04.1994 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich
    · 14.10.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VG.2019.00021
    13.06.2019 · 5 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Hilfsmittel; Kniegelenkersatz)
    · 08.04.2016 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Unfallversicherung (Hilfsmittel)
    · 05.09.2017 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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