Art. 19 UVV
Hilfsmittel
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) stellt eine Liste der Hilfsmittel auf und erlässt Bestimmungen über deren Abgabe.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Abgabe von Hilfsmitteln (C-Leg-Prothese)10 Zitierungen
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2Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG nach Fallabschluss4 Zitierungen
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3Vorleistungspflicht; Gesetzeslücke2 Zitierungen
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4Fingerprothesen gehen nicht zu Lasten der Unfallversicherung (Erw. 5).2 Zitierungen
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5Dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unfallversicherung (Hilfsmittel)3 Zitierungen
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Unfallversicherung (Hilfsmittel; Oberschenkelprothese)1 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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