Erwägungen

Der Beschwerdeführer [X.] wurde vom Bezirksgericht Bremgarten wegen versuchten Betrugs in Bezug auf einen Laptop Apple MacBook Pro verurteilt. Er erhob Berufung, die das Obergericht des Kantons Aargau abwies. Gegen dieses Urteil erhob [X.] Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht mit dem Antrag, vom Vorwurf des Betrugsversuchs freigesprochen zu werden.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zum Schluss, dass die Vorinstanz den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt hat. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers ging die Vorinstanz nicht davon aus, dass der massgebende Ersatzwert der damalige Kaufpreis und nicht der Neuwert gewesen sei. Vielmehr hielt sie fest, dass der Wiederbeschaffungswert für das neuere Modell mit Retina-Display höher…