Art. 9 StPO

Anklagegrundsatz

1 Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat.
2 Das Strafbefehls- und das Übertretungsstrafverfahren bleiben vorbehalten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unrechtmässiger Besitz von Waffen und Waffenzubehör; Verletzung der Meldepflicht; unberechtigtes Tragen von Waffen; Art. 4 ff., 27 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 1 lit. i, Art. 42 Abs. 5-7 WG
    · 08.04.2015 · 324 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anklagegrundsatz; Inhalt und Funktion des Strafbefehls
    · 16.12.2014 · 227 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz
    · 23.06.2021 · 73 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts
    · 11.03.2021 · 27 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufung, schriftliches Verfahren, Berufungsrückzug; Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung; Willkür, Anklageprinzip. etc.
    · 13.03.2018 · 49 Zitierungen Zusammenfassung
  • Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung etc.; Willkür, rechtliches Gehör, Anklagegrundsatz etc.
    · 10.03.2021 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  • 17.10.2019 · 40 Zitierungen Zusammenfassung

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