Erwägungen
Der Beschwerdeführer [X.] wurde vom Jugendgericht des Kantons Basel-Stadt am 18. Dezember 2014 wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Nötigung und Angriffs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt bestätigte am 5. April 2016 dieses Urteil. [X.] erhob Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil. Er beantragte, das Urteil aufzuheben und ihn freizusprechen, eventualiter die Sache zu neuer Entscheidung zurückzuweisen, subeventualiter das Appellationsgericht anzuweisen, das Verfahren an die Jugendanwaltschaft zur Wiederholung des gesamten Strafverfahrens zurückzuweisen sowie ihm die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung zu bewilligen.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit darauf einzutreten war. Es kam zum Schluss, dass keine Konstellation bestand, die eine notwendige Verteidigung aufgedrängt hätte. Der Beschwerdeführer war mit einem Jugendstrafverfahren bereits vertraut, hatte eine Anwaltsvollmacht unterschrieben und hatte bei den Befragungen auf den Beizug eines Anwalts oder einer Vertrauensperson verzichtet.…