Erwägungen

Der Fall betrifft einen Erbrechtsstreit in Bezug auf das Vermögen von [C.B.] , einem italienischen Staatsbürger mit letztem Wohnsitz in der Schweiz, der 2007 verstorben ist. Die Witwe [B.B.] hat die Bank [A. AG] aufgefordert, ihr die Unterlagen zu den Konten und anderen Treuhandbeziehungen des Verstorbenen auszuhändigen. Die Bank hat sich teilweise gegen den Zwangsbefehl gewehrt. Das Bundesgericht muss über die Beschwerde der Bank gegen das Urteil des Kantonsgerichts entscheiden, das den Rekurs der Witwe teilweise gutgeheißen hat.

Erwägungen

1. Das Bundesgericht bestätigt, dass gemäß den Feststellungen des Kantonsgerichts der Verstorbene seine Erbfolge durch eine professio iuris dem schweizerischen Recht unterstellt hatte. Folglich unterliegt der Streit ausschließlich dem schweizerischen Recht, ohne dass italienisches IPR anzuwenden wäre. 2. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Witwe als Erbin von Gesetzes wegen…