Erwägungen

Das Bundesgericht beurteilt einen Fall von mehrfachen, teils versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern, Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe, Pornographie und Betäubungsmitteldelikten. Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten und 15 Tagen verurteilt.

Das Bundesgericht hebt das Urteil teilweise auf und weist die Sache in Bezug auf einzelne Anklagepunkte zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. In den übrigen Punkten wird die Beschwerde abgewiesen.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtet den Schuldspruch der sexuellen Handlungen mit Kindern zum Nachteil von [B.] und [D.] als bundesrechtswidrig. Für [B.] bestehen Zweifel, ob die Übergriffe vor dessen 16. Geburtstag stattfanden. Beim Geschädigten [D.] handelte es sich lediglich um eine derbe Berührung, die nicht als sexuelle Handlung im Sinne von Art. 187 StGB zu qualifizieren ist.

Im Übrigen hält das Bundesgericht die Sachverhaltsfeststellungen und rechtliche Würdigung der Vorinstanz für bundesrechtskonform. Es…