Art. 198 StGB

Sexuelle Belästigungen

1 Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Wort, Schrift oder Bild sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.
2 Die zuständige Behörde kann die beschuldigte Person zum Besuch eines Lernprogramms verpflichten. Absolviert diese das angeordnete Lernprogramm, wird das Verfahren eingestellt.
3 Die zuständige Behörde entscheidet über die Kosten des Verfahrens und über allfällig geltend gemachte Forderungen der Zivilpartei.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung; Küsse
    · 17.03.1999 · 64 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Tätliche sexuelle Belästigung
    · 07.07.2011 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS)
    · 10.03.2021 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Fällt "Stealthing" (d.h. der ohne Wissen der betroffenen Person und gegen ihren erklärten Willen ungeschützt vollzogene Geschlechtsverkehr) unter den Tatbestand der Schändung? Art. 191 StGB schützt einzig die sexuelle I…
    · 11.05.2022 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit (Art. 19 des Strafrechts des Kantons Appenzell A.Rh.), "Nacktwandern"; Gesetzgebungskompetenz der Kantone auf dem Gebiet des Übertretungsstrafrechts (Art. 335…
    · 17.11.2011 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 05.10.1972 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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