Art. 307 StGB
Falsches Zeugnis. Falsches Gutachten. Falsche Übersetzung
1 Wer in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher zur Sache falsch aussagt, einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt oder falsch übersetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 …
3 Bezieht sich die falsche Äusserung auf Tatsachen, die für die richterliche Entscheidung unerheblich sind, so ist die Strafe Geldstrafe.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Verwertung der Überwachung fremdsprachiger Telefongespräche44 Zitierungen
-
2
-
3Falsches Zeugnis20 Zitierungen
-
4Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren17 Zitierungen
-
5Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO17 Zitierungen
-
6Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung16 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
43 Zitierungen
-
18 Zitierungen
-
Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.; rechtliches Gehör, faires Verfahren16 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.