Erwägungen

Der Beschwerdeführer [X.] erklärte sich für zahlungsunfähig und beantragte die Konkurseröffnung über sein Vermögen. Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden und das Obergericht wiesen das Gesuch ab, da sie es als offensichtlich rechtsmissbräuchlich erachteten. Der Beschwerdeführer wollte damit einzig seine Liegenschaft vor dem Zugriff seiner Schwiegereltern bewahren, nicht aber einen wirtschaftlichen Neuanfang anstreben.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen. Es führte aus, dass der Richter rechtsmissbräuchliche Konkurseröffnungsgesuche ablehnen muss, wenn der Schuldner nicht einen wirtschaftlichen Neubeginn anstrebt, sondern andere Ziele verfolgt, wie etwa die Abwehr von Pfändungen. Im vorliegenden Fall…