Erwägungen

Die Gemeinde Ausserferrera plante den Bau einer forstwirtschaftlichen Strasse von der Kantonsstrasse bis zum Maiensäss "Lavenzug" zur Erschliessung des Waldgebiets östlich der Kantonsstrasse. Der Bündner Naturschutzbund Pro Natura Graubünden erhob Einsprache gegen das Projekt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden wies den Rekurs ab. Daraufhin erhob Pro Natura Schweiz - Schweizerischer Bund für Naturschutz Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hob den Entscheid des Verwaltungsgerichts auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurück. Das Gericht begründete dies damit, dass die zuständigen Behörden den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt und eine unvollständige Interessenabwägung vorgenommen hätten. Insbesondere fehlten Abklärungen zu den vom Waldweg betroffenen schutzwürdigen Biotopen und Lebensräumen. Auch wenn ein öffentliches Interesse an der Bewirtschaftung des Waldes…