Art. 4 WaV
Begriff
Nicht als Rodung gilt:
- a. die Beanspruchung von Waldboden für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen;
- b. die Zuweisung von Wald in eine Schutzzone nach Artikel 17 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG), sofern das Schutzziel mit der Walderhaltung in Einklang steht.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Waldrecht, Bau- und Planungsrecht; Baubewilligung für einen Forstwerkhof im Wald13 Zitierungen
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2Bewilligungspflicht von Probebohrungen im Waldgebiet8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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9 Zitierungen
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5 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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