Art. 4 WaV

Begriff

Nicht als Rodung gilt:
  1. a. die Beanspruchung von Waldboden für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen;
  2. b. die Zuweisung von Wald in eine Schutzzone nach Artikel 17 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG), sofern das Schutzziel mit der Walderhaltung in Einklang steht.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Waldrecht, Bau- und Planungsrecht; Baubewilligung für einen Forstwerkhof im Wald
    · 28.05.1997 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bewilligungspflicht von Probebohrungen im Waldgebiet
    · 15.03.2013 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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