Sachverhalt
Adélaïde de Marval, geboren 1898 und wohnhaft in Chexbres, hat am 19. September 1972 einen Adoptionsantrag zugunsten von Gaston Hauser, geboren 1941 und wohnhaft in Lausanne, eingereicht. Frau de Marval ist verwitwet und hat keine Nachkommen, während Hauser ledig ist. Letzterer hat seit seiner Geburt in Lausanne gewohnt, abgesehen von einigen Auslandsaufenthalten. Obwohl Frau de Marval Hauser gegenüber große Großzügigkeit bewiesen hat, hat der Staatsrat des Kantons Waadt den Adoptionsantrag abgelehnt, da die gesetzliche Bedingung einer häuslichen Gemeinschaft von mindestens 5 Jahren nicht erfüllt war, da die Wochenendaufenthalte bei Frau de Marval keine solche Gemeinschaft darstellten.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Ablehnung des Adoptionsantrags bestätigt. Es hat daran erinnert, dass die Adoption volljähriger Personen im Gesetz einen Ausnahmecharakter hat und darauf abzielt, enge emotionale Bindungen vergleichbar mit der natürlichen Abstammung zu schaffen. Die vom Gesetzgeber eingeführte Bedingung einer 5-jährigen häuslichen Gemeinschaft zielt darauf ab, zu gewährleisten, dass die Adoption auf solchen Bindungen beruht, und muss streng ausgelegt werden.
Laut dem Bundesgericht impliziert eine häusliche Gemeinschaft, dass die Personen unter demselben Dach leben und ihre Mahlzeiten teilen, was täglichen Kontakt und eine vertiefte gegenseitige Kenntnis ermöglicht.…