Sachverhalt

X und Y, Physiotherapeuten, haben beim kantonalen Schiedsgericht Freiburg die Entscheidungen der paritätischen Kommission SPV-KSK/MTK/MV/IV und der Versicherer (Krankenkassen, Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung) angefochten, die den für Y's Leistungen geltenden Tarif reduziert hatten, da dieser nicht über das schweizerische Physiotherapeutendiplom oder eine gleichwertige ausländische Ausbildung verfügte. Das Schiedsgericht hat ihren Antrag abgelehnt.

Erwägungen

Das Bundesversicherungsgericht hat zunächst festgestellt, dass das Verfahren vor dem kantonalen Schiedsgericht ungültig war, da es nicht dem in den geltenden Tarifverträgen vorgesehenen üblichen Schlichtungsverfahren vorausgegangen war. Die in diesen Verträgen vorgesehenen paritätischen Kommissionen waren nämlich nicht zuvor befasst worden.

Darüber hinaus war das Bundesgericht der Ansicht, dass die Versicherer im Rahmen eines Tarifvertrags nicht das Recht hatten, ihre Rechtsverhältnisse zu den Leistungserbringern einseitig durch Entscheidungen zu regeln. Streitigkeiten über die Anwendung von Tarifverträgen müssen den Schlichtungsstellen und gegebenenfalls dem zuständigen Schiedsgericht…