Sachverhalt
Am 1. Juli 2005 erließ die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Schiers ein neues Weidgesetz, das eine Fusion der vier bestehenden Alpgenossenschaften Drusa, Garschina, Mutta und Schuders zur öffentlichrechtlichen Weid- und Alpgenossenschaft Schiers vorsah. Die Alpgenossenschaften Drusa, Garschina und Schuders sowie je eines ihrer Mitglieder fochten das neue Weidgesetz mit Verfassungsbeschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden an. Das Verwaltungsgericht hob den umstrittenen Erlass auf, da es die Alpgenossenschaften als privatrechtliche juristische Personen einstufte. Die Politische Gemeinde Schiers erhob daraufhin eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Alpgenossenschaften in der Gemeinde Schiers öffentlichrechtlicher Natur sind. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des kommunalen Weidgesetzes von 1986, das die Nutzung der Gemeindealpen regelt. Das Weidgesetz sieht eine enge Anbindung der Alpgenossenschaften an die Gemeinde vor, etwa durch die Genehmigungspflicht der Statuten durch den Gemeindevorstand und die Vorgaben zur Mitgliedschaft. Diese Regelungen entsprechen den…