Sachverhalt
Diese Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts betrifft eine Nichtigkeitsbeschwerde, die von der Generaldirektion der PTT gegen ein Urteil eines kantonalen Gerichts erhoben wurde. Die wesentlichen Sachverhaltsaspekte sind die folgenden:
- Die Generaldirektion der PTT hat eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil eines kantonalen Gerichts erhoben, das in einer einzigen kantonalen Instanz entschieden hat.
- Die zentrale Frage ist, ob die betroffene Verwaltungsbehörde, hier die Generaldirektion der PTT, zur Beschwerde gegen das Urteil berechtigt ist oder ob nur die Bundesstaatsanwaltschaft dazu befugt ist.
Erwägungen
Rechtlich gesehen ist das Bundesgericht der Auffassung, dass im Verwaltungsstrafrecht im Gegensatz zum Strafprozessrecht des Bundes ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen ist, eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile der kantonalen Gerichte zu erheben, auch wenn diese in einer einzigen Instanz entschieden haben (Art. 83 VStrR).
Hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung ist das Bundesgericht der Ansicht, dass die betroffene Verwaltungsbehörde, hier die Generaldirektion der PTT, als Verfahrenspartei das Recht hat, eine…