Sachverhalt
Im Rahmen von Betreibungen, die von den Gläubigern Dr. Pelet und Frau von Wogau gegen Frau von Grunelius eingeleitet wurden, hat das Betreibungsamt Zürich 7 den Liquidationsanteil der Schuldnerin am unverteilten Nachlass ihres am 29. Juli 1948 verstorbenen Ehemannes gepfändet. Die Gesellschaft RST Revisions-, Steuerberatungs- und Treuhand AG in Basel hat geltend gemacht, dass die Schuldnerin ihr ihre Erbrechte abgetreten habe. Das Betreibungsamt hat daraufhin in den Pfändungsakten vermerkt, dass die RST Eigentumsrechte an dem gepfändeten Liquidationsanteil geltend macht, und den Gläubigern gemäss Art. 106 SchKG eine Frist zur Anfechtung dieses Anspruchs gesetzt. Die Gläubiger haben den Anspruch angefochten und auch Beschwerde mit dem Ziel der Ablehnung dieser Anfechtung als verspätet erhoben. Nach der endgültigen Ablehnung dieser Beschwerde hat das Betreibungsamt den Gläubigern gemäss Art. 109 SchKG eine Frist zur Erhebung einer Klage zur Anfechtung des Rechts des Dritten gesetzt. Die neue Beschwerde der Gläubiger, dass der Antragsteller gemäss Art. 107 SchKG als Kläger auftreten soll, wurde von der unteren Aufsichtsbehörde gutgeheissen, aber von der kantonalen Aufsichtsbehörde abgelehnt.Erwägungen
Gemäss ständiger Rechtsprechung muss im Falle, dass ein Dritter Forderungen oder andere Rechte (nicht in einem Titel verkörpert) geltend macht, die Parteistellung im Widerspruchsverfahren aufgrund der grösseren Wahrscheinlichkeit des Rechts des Schuldners oder des antragstellenden Dritten bestimmt werden. Im vorliegenden Fall ist die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer der Ansicht, dass die Tatsache, dass die antragstellende Dritte eine schriftliche Abtretungsurkunde vorweisen kann, im Gegensatz zu dem in BGE 67 III 49 ff. angeführten Fall, der von vornherein ungültig erschien, ausschlaggebend sein muss, auch wenn der Umfang des Vorbehalts betreffend mögliche Rechte der betreibenden Gläubiger in der Abtretungsurkunde umstritten ist. Es liegt am Richter, solche Fragen zu entscheiden. Die Rolle des Klägers muss…