Art. 107 SchKG

Bei ausschliesslichem Gewahrsam des Schuldners

1 Schuldner und Gläubiger können den Anspruch des Dritten beim Betreibungsamt bestreiten, wenn sich der Anspruch bezieht auf: 1. eine bewegliche Sache im ausschliesslichen Gewahrsam des Schuldners; 2. eine Forderung oder ein anderes Recht, sofern die Berechtigung des Schuldners wahrscheinlicher ist als die des Dritten; 3. ein Grundstück, sofern er sich nicht aus dem Grundbuch ergibt.
2 Das Betreibungsamt setzt ihnen dazu eine Frist von zehn Tagen.
3 Auf Verlangen des Schuldners oder des Gläubigers wird der Dritte aufgefordert, innerhalb der Bestreitungsfrist seine Beweismittel beim Betreibungsamt zur Einsicht vorzulegen. Artikel 73 Abs. 2 gilt sinngemäss.
4 Wird der Anspruch des Dritten nicht bestritten, so gilt er in der betreffenden Betreibung als anerkannt.
5 Wird der Anspruch bestritten, so setzt das Betreibungsamt dem Dritten eine Frist von 20 Tagen, innert der er gegen den Bestreitenden auf Feststellung seines Anspruchs klagen kann. Reicht er keine Klage ein, so fällt der Anspruch in der betreffenden Betreibung ausser Betracht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG)
    · 10.02.1988 · 16 Zitierungen
  2. 2
    Art. 106 ff
    · 22.07.1997 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Das Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff
    · 08.11.1962 · 10 Zitierungen
  4. 4
    Widerspruchsverfahren; Arrest
    · 04.07.1978 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff
    · 07.05.1962 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Widerspruchsverfahren, Parteirollenverteilung (Art. 106 ff
    · 25.01.1961 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Widerspruchsklage (Zuständigkeit)
    · 13.07.2021 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  • Arrest (Drittanspruch)
    · 27.02.2004 · 5 Zitierungen
  • Anordnung der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gemäss Art. 107 SchKG
    · 05.06.2026 · 4 Zitierungen

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