Sachverhalt
Marc-Robert Schlaeppi heiratete Alice-Joséphine Verdan im Jahr 1936. Bei Abschluss ihres Ehevertrags im Jahr 1948 vereinbarten sie, dass der gesamte Gewinn der Ehe dem überlebenden Ehegatten zufallen soll. Nach dem Tod von Marc-Robert Schlaeppi im Jahr 1950 haben seine Kinder aus erster Ehe diese Klausel angefochten und eine Reduzierung des der überlebenden Ehefrau zugewiesenen Anteils beantragt.Erwägungen
1. Nach der ständigen Rechtsprechung können Ehegatten, die im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung verheiratet sind, gemäß Art. 214 Abs. 3 ZGB im Ehevertrag gültig vereinbaren, dass der gesamte Gewinn dem überlebenden Ehegatten zufallen soll. Diese Bestimmung ist nicht durch die Anwendung der Regeln des Erbrechts reduzierbar. 2. Der Ehevertrag, der den gesamten Gewinn dem überlebenden Ehegatten zuweist, ist keine auf den Todesfall gerichtete Zuwendung, die gemäß Art. 522 ZGB reduzierbar wäre, sondern ein Rechtsgeschäft unter Lebenden im Rahmen…