Sachverhalt
Anfang der 2000er Jahre erarbeiteten der Kanton Waadt, die Regionalverbände und die betroffenen Gemeinden ein Konzept für das Agglomerationsprogramm Lausanne-Morges (PALM), das den Bau der Straßenbahn "Renens-Bahnhof - Lausanne-Flon" (Straßenbahn "t1") und mehrerer Abschnitte für Oberleitungsbusse auf eigener Trasse umfasste. 2010 beantragten die Verkehrsbetriebe der Region Lausanne AG (TL) eine Konzession für die Straßenbahn, in die eine neue Straßenverbindung zwischen der Rue de la Vigie und der Avenue Jules-Gonin (Verbindung Vigie-Gonin) integriert war. Der Bundesrat erteilte die Konzession 2011. 2012 reichten die TL bei dem Bundesamt für Verkehr (BAV) einen Antrag auf Genehmigung der Pläne für die Straßenbahn "t1", den Schnellbusverkehr und die Verbindung Vigie-Gonin ein. Mehrere Einspruchsführer, darunter A., B. AG, C. AG, D. GmbH und E. GmbH, bestritten die Zuständigkeit des BAV für die Genehmigung dieser Straßenverbindung. 2016 genehmigte das BAV das Projekt und erachtete sich für die Verbindung Vigie-Gonin für zuständig. Die Einspruchsführer erhoben Beschwerde gegen diese Entscheidung.Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass das BAV für die Genehmigung der Verbindung Vigie-Gonin im Rahmen des bundesrechtlichen Verfahrens zur Genehmigung von Eisenbahn- und Oberleitungsbusplänen zuständig ist. Obwohl diese Verbindung straßenbauliche Aspekte aufweist, ist sie eng mit dem öffentlichen Verkehrsprojekt verbunden, da sie den motorisierten Individualverkehr aufnehmen soll, der von den für die Straßenbahn und den…