Sachverhalt
Die Personalvorsorgestiftung der Bank Leclerc und Cie. ist eine Stiftung, die von der Bank im Jahr 1950 gegründet wurde. Gemäss dem Reglement der Stiftung garantierte die Bank eine Rendite von 5,5% auf den Anlagen der Stiftung. Als die Bank 1977 Nachlassstundung beantragte, haben die Nachlassverwalter einen Teil des Personals für die Zwecke der Liquidation wieder eingestellt, wobei sie die Bedingungen des früheren Arbeitsvertrags übernahmen. Die Vorsorgestiftung forderte daraufhin die Zahlung der 5,5%-igen Renditegurantie für den Zeitraum nach dem 6. Mai 1977, dem Datum der Schliessung der Bankschalter. Die Bank in Liquidation weigerte sich, diese Garantie für die Zeit nach dem 6. Mai 1977 zu zahlen.Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass die im Reglement der Stiftung vorgesehene 5,5%-ige Renditegurantie eine Zweckbindung des Vermögens für den Stiftungszweck darstellt und keine einfache, widerrufbare Leistungszusage. Die Nachlassverwalter haben durch die Wiedereinstellung eines Teils des Personals unter Übernahme der Bedingungen des früheren Arbeitsvertrags die sich aus dem Reglement der Stiftung ergebenden Verpflichtungen des Arbeitgebers, einschliesslich der Renditegurantie, stillschweigend übernommen. Diese Verpflichtungen stellen daher Schulden der Nachlassmasse ab Erteilung der Nachlassstundung am 10. Mai 1977 dar.
Das Bundesgericht entschied auch, dass die Tatsache, dass die von der Stiftung getätigten Immobilienanlagen riskant waren, die Bank nicht von ihrer Verpflichtung zur Garantie einer 5,5%-igen Rendite befreit, da das Reglement keinen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der Anlagen…