Sachverhalt
Die Gesellschaft Sandoz AG, Konkurrentin der Gesellschaft Imperial Chemical Industries Ltd (ICI), hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Zulassung einer Änderung des Patentes der ICI durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ohne Verschiebung des Anmeldedatums erhoben. Die Sandoz AG war der Ansicht, dass diese Änderung den Schutzbereich der Erfindung wesentlich erweiterte und gemäss Art. 58 Abs. 2 PatG zu einer Verschiebung des Anmeldedatums hätte führen müssen. Das Institut und die ICI haben diese Position bestritten.Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Sandoz AG gutgeheissen. Es war der Ansicht, dass der Ersatz der Begriffe "dihalogenierte Verbindungen" und "trihalogenierte Verbindungen" durch den weiter gefassten Begriff "polyhalogenierte Verbindungen" im Patent der ICI eine Erweiterung des Schutzbereichs der Erfindung gegenüber dem Ursprungsantrag darstellte. Diese Erweiterung war daher gemäss Art. 58 Abs. 2 PatG ohne Verschiebung…