Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, Jorane Althaus, wohnt mit ihren Eltern in der deutschsprachigen Berner Gemeinde Mörigen. Ihre Mutter ist französischer Muttersprache und spricht mit Jorane zu Hause Französisch. Jorane besuchte den Kindergarten in Mörigen und wurde im August 1995 in die erste Klasse der französischsprachigen Primarschule Mühlefeld in Biel eingeschult. Der Vater von Jorane ersuchte nachträglich um Bewilligung, seine Tochter in dieser Schule belassen zu dürfen, und verpflichtete sich, alle finanziellen Konsequenzen zu tragen. Der Gemeinderat Mörigen lehnte das Gesuch ab und verfügte, dass Jorane ab 8. Januar 1996 die Primarschule in Mörigen zu besuchen habe.

Jorane reichte dagegen Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern ein, die die Beschwerde abwies und Jorane verpflichtete, ab Schuljahr 1996/97 die Primarschule in Mörigen zu besuchen. Jorane erhob staatsrechtliche Beschwerde und beantragte, den Entscheid der Erziehungsdirektion aufzuheben.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen. Die Sprachenfreiheit, die durch Art. 116 BV und Art. 15 KV/BE gewährleistet ist, schützt den Gebrauch der Muttersprache oder einer nahestehenden anderen Sprache. Das Territorialitätsprinzip, das in Art. 116 BV verankert ist, erlaubt den Kantonen, Massnahmen zu ergreifen, um die überlieferten Grenzen der Sprachgebiete und deren Homogenität zu erhalten.

Das Bundesgericht hat jedoch festgestellt, dass die Gemeinde Biel bereit ist, Jorane in eine französischsprachige Schule aufzunehmen, sofern das Schulgeld vergütet wird, und die Eltern von Jorane bereit sind, für alle finanziellen Konsequenzen aufzukommen. Unter diesen Umständen bedeutet die angefochtene Verfügung, wonach Jorane in Mörigen die Schule zu besuchen hat, eine Einschränkung der Sprachenfreiheit, die nicht durch das öffentliche Interesse an einer kostengünstigen Gestaltung des Schulwesens gerechtfertigt werden kann.

Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass die Gemeinde Mörigen kein rechtlich geschütztes Interesse hat, sich…