Sachverhalt

Das Kloster Einsiedeln als Eigentümer der Insel Ufenau reichte vier Baugesuche ein, die den Abbruch von Anbauten am Haus "zu den zwei Raben", den Neubau eines Sommerrestaurants, den Umbau und die Erweiterung des Weidstalls sowie den Bau einer Ver- und Entsorgungsanlage betrafen. Die Insel Ufenau ist Teil einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung und steht unter Schutz. Gegen die Baugesuche wurden Einsprachen erhoben, die schliesslich beim Bundesgericht landeten.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass der geplante Neubau des Sommerrestaurants gegen Art. 23d des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verstösst. Gemäss dieser Bestimmung sind in Moorlandschaften lediglich der Unterhalt und die Erneuerung rechtmässig erstellter Bauten und Anlagen zulässig, nicht aber deren Erweiterung oder Neubauten. Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Ausnahme nur für Anlagen oder Bauten möglich ist, die dem Schutz der Moorlandschaft dienen, was hier nicht der Fall sei.

Hinsichtlich des geplanten Abbruchs der Anbauten am Haus…