Art. 23b NHG

1 Eine Moorlandschaft ist eine in besonderem Masse durch Moore geprägte, naturnahe Landschaft. Ihr moorfreier Teil steht zu den Mooren in enger ökologischer, visueller, kultureller oder geschichtlicher Beziehung.
2 Eine Moorlandschaft ist von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung, wenn sie:
  1. a. in ihrer Art einmalig ist; oder b. in einer Gruppe von vergleichbaren Moorlandschaften zu den wertvollsten gehört.
3 Der Bundesrat bezeichnet unter Berücksichtigung der bestehenden Besiedlung und Nutzung die schützenswerten Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung, und er bestimmt ihre Lage. Er arbeitet dabei eng mit den Kantonen zusammen, welche ihrerseits die betroffenen Grundeigentümer anhören.
4 Der Bund finanziert die Bezeichnung der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Lückenschliessung Zürcher Oberlandautobahn (ZOA); zwingende Begutachtung durch die ENHK (Art. 7 Abs. 2 NHG)
    · 12.06.2012 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abgrenzung einer Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV; Art. 23b NHG, Art. 3 der Moorlandschaftsverordnung)
    · 04.04.2001 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schutz der Moorlandschaften
    · 15.04.1997 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bauen in Moorlandschaften, obligatorische Begutachtung bei möglicher Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts
    · 16.12.2011 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Abgrenzung der Moorlandschaft Nr. 268 "Grimsel" (Art. 78 Abs. 5 BV; Art. 23b NHG)
    · 05.04.2017 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Uferschutzplan Nr. 9 St. Peterinsel; Wiederaufbauverbot Ferienhäuser
    · 17.09.2013 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  • Teilrevision Ortsplanung
    · 02.12.2025 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Baute ausserhalb der Bauzone (Moorlandschaft)
    · 07.09.2005 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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