Sachverhalt
Der Kanton Zürich plant den Bau einer Hochleistungs-Strassenverbindung (Zürcher Oberlandautobahn, ZOA) zur Schliessung einer ca. 10 km langen Lücke zwischen Brüttisellen und Rapperswil. Das Projekt betrifft mehrere Schutzobjekte des Moor-, Moorlandschafts- und Landschaftsschutzes, darunter die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 106 Wetzikon/Hinwil und das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) Objekt Nr. 1401 "Drumlinlandschaft Zürcher Oberland". Das Bundesgericht heisst die Beschwerden gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an den Regierungsrat des Kantons Zürich zurück.Erwägungen
Das Bundesgericht entscheidet, dass für das Projekt eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) gemäss Art. 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zwingend erforderlich ist, da das Projekt das BLN-Objekt Nr. 1401 erheblich beeinträchtigen kann. Bis das ENHK-Gutachten vorliegt, können die Rügen, die die Beeinträchtigung des BLN-Gebiets betreffen, nicht beurteilt werden.
Hinsichtlich der Abgrenzung des Perimeters der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 106 Wetzikon/Hinwil entscheidet das Bundesgericht, dass der vom Bundesrat festgelegte Perimeter den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Der Perimeter muss mindestens das…