Sachverhalt
Die Gemeinde Montana, eine Walliser Gemeinde, die für ihren Wintersportort Crans-Montana bekannt ist, hat eine Klage zum Schutz des Namens gegen die Institut Montana Betriebs AG, eine internationale Schule in Zug, die den Domainnamen "montana.ch" registriert hatte, eingereicht. Das Bundesgericht hat die Entscheidung des kantonalen Gerichts bestätigt, das der Schule die Verwendung dieses Domainnamens untersagt, da davon auszugehen ist, dass in den Augen der Öffentlichkeit eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Namen der Gemeinde und dem der Schule besteht, was die rechtlich geschützten Interessen der Gemeinde beeinträchtigt.Erwägungen
Das Bundesgericht hat zwei mögliche Ansätze zur Beilegung des Rechtsstreits geprüft. Entweder man betrachtet es so, dass die Schule den Namen der Gemeinde usurpiert hat, in welchem Fall zu prüfen ist, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Domainnamen "montana.ch" und dem Namen der Gemeinde besteht. Oder man geht davon aus, dass der Name der Schule den Begriff "Montana" als Unterscheidungsmerkmal enthält, in welchem Fall es sich um eine Situation der Namensgleichheit handelt, in der mehrere Personen Rechte an demselben Namen geltend machen können.
Im ersten Fall kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die Registrierung des Domainnamens "montana.ch" durch die Schule eine Verwechslungsgefahr in den Augen der Öffentlichkeit schafft, da die Gemeinde Montana in der Schweiz für ihren Tourismusort bekannt ist. Die Schule kann daher diesen Domainnamen nicht verwenden, da dies den rechtlich geschützten Interessen der Gemeinde zuwiderläuft.
Im zweiten Fall war das Bundesgericht der Ansicht, dass nur ein Rechtssubjekt, dessen Name in der Schweiz mindestens ebenso…