Sachverhalt
Das Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung der Regierung des Kantons Zug bezüglich der Verpflichtung eines Eigentümers, bei der Errichtung eines Neubaus private Parkplätze zu erstellen, und der Zahlung eines Ersatzbeitrags, wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt werden kann, befasst.
Die Eigentümerin erhielt die Baubewilligung für einen Neubau mit einem Tea-Room im Erdgeschoss und drei Wohnungen in den oberen Stockwerken. Da die Erstellung von Parkplätzen auf ihrem Grundstück aufgrund der beengten Verhältnisse nicht möglich war, setzte die Stadt Zug einen Ersatzbeitrag von 44'000 Franken fest, was 11 Parkplätzen entspricht. Die Eigentümerin erhob Beschwerde gegen diese Entscheidung und beantragte, maximal für 4 bis 7 Parkplätze einen Beitrag zahlen zu müssen.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass die Verpflichtung des Eigentümers zum Bau privater Parkplätze bei Neubauten oder Umbauten den Eigentumsschutz nicht verletzt, soweit diese Verpflichtung einem öffentlichen Interesse dient und nicht unverhältnismäßig ist.
Hinsichtlich des Ersatzbeitrags befand das Bundesgericht, dass es sich dabei nicht um eine Steuer, sondern um eine…