Art. 64 BV

Forschung

1 Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation.
2 Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Qualitätssicherung und die Koordination sichergestellt sind.
3 Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 3 Abs. 2 und 19 VG
    · 22.06.1989 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 56_II_318
    01.07.1930 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Vorsorgliche Massnahmen in Streitigkeiten über Marken; kantonales Verfahren. 1. Art. 29 und Art. 31 MSchG
    · 19.06.1978 · 3 Zitierungen
  4. 4
    Einrede der beurteilten Sache. 1. Wiederholte Klage auf Zahlung einer Forderung, die auf einem Auftragsverhältnis beruht; Bundesrecht und kantonales Recht. 2. Der bundesrechtliche Anspruch auf ein Sachurteil ist verletz…
    · 24.09.1975 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mietvertrag; Ausweisungsverfahren (Art. 274g OR); Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)
    · 31.01.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Derogatorische Kraft des Bundesrechts; bundesrechtlicher Klageanspruch. 1. Die Missachtung der derogatorischen Kraft des Bundesrechts ist in Angelegenheiten des Bundesprivatrechts mit Berufung oder zivilrechtlicher Nich…
    · 01.05.1990 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 06.02.2019 · 3 Zitierungen
  • · 30.05.2017 · 3 Zitierungen
  • Schlichtung - Forderung
    ZKBER.2024.25
    · 22.05.2024 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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