Sachverhalt

Der Fall betrifft die Eintragung eines Flugzeugs in das schweizerische Luftfahrzeugregister. Der Antragsteller, Edwin Ott, hat 1962 ein Flugzeug aus den Vereinigten Staaten in die Schweiz importiert und als Eigentümer und Besitzer eingetragen. 1964 verkaufte Ott das Flugzeug an Herbert Dinkheller, aber sie vereinbarten, dass Ott als scheinbarer Eigentümer bleiben sollte, um die Eintragung des Flugzeugs im schweizerischen Register aufrechtzuerhalten. Das Flugzeug wurde dann an die Firma Bölkow-Werke und anschließend an Robert Mihaljevic verkauft, der Peter Funk bat, sich als Eigentümer des Flugzeugs eintragen zu lassen, um die Eintragung im schweizerischen Register aufrechtzuerhalten.

Die Behörden entdeckten, dass die Transaktionen fiktiv waren und die vorgelegten Dokumente für die Eintragung des Flugzeugs gefälscht waren. Die Angeklagten wurden beschuldigt, eine falsche Eintragung im schweizerischen Luftfahrzeugregister erschlichen und Urkundenfälschung begangen zu haben.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Beweismittel und Beweise, die in der Sache vorgelegt wurden. Es kam zu dem Schluss, dass die Eintragung im Luftfahrzeugregister einen Beweis für das Eigentum am Flugzeug darstellt und die Angeklagten versucht hatten, die Behörden durch Vorlage gefälschter Dokumente zu täuschen.

Das Gericht prüfte auch den Begriff des « Treuhänders » und kam zu dem Schluss, dass die Angeklagten nicht als Treuhänder gehandelt hatten, sondern…