Sachverhalt
Das Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid der Aufsichtskammer für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Luzern befasst. Der Beschwerdeführer, A., befand sich zu dieser Zeit im Zivildienst. Das Gericht stellte fest, dass die öffentliche Zustellung der Zahlungsbefehle gegen ihn während der Dauer seines Zivildienstes nichtig war.Erwägungen
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist die Zustellung eines Zahlungsbefehls an einen Schuldner, der Militär-, Zivil- oder Zivilschutz-Dienst leistet, völlig unwirksam, d.h. nichtig. Der Militär-, Zivildienstleistende oder Zivilschutzangehörige muss den ihm während seines Dienstes zugestellten Zahlungsbefehl ohne Nachteil vergessen können, und es kann von ihm nicht verlangt werden, während seines Dienstes Massnahmen zu ergreifen, die ihn nach seiner Entlassung an seine Verpflichtungen erinnern würden.
Das Bundesgericht sieht keinen Grund, von dieser Rechtsprechung abzuweichen. Auch wenn die Dauer des Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienstes heute nicht mehr mit dem Aktivdienst im Krieg vergleichbar ist, unterscheidet das Gesetz nicht nach der Dienstdauer. Darüber hinaus zeigt…