Art. 19 SchKG

An das Bundesgericht

Die Beschwerde an das Bundesgericht richtet sich nach dem Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 .

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 07.12.1999 · 80 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Denn es liegt in der alleinigen Kompetenz der Kantone, ob sie einem Betreibungsamt die Zusammenarbeit mit einem ausserkantonalen EDV-Anbieter erlauben wollen oder nicht (E. 2).
    · 27.02.1996 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beschwerde in Zivilsachen gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen
    · 11.04.2007 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 251 SchKG. 1. Durch die Zulassung verspäteter Konkurseingaben darf die Rechtskraft des Kollokationsplans nicht in Frage gestellt werden
    · 28.04.1980 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Lohnpfändung (Art. 93 SchKG, Art. 19 SchKG, Art. 79 Abs. 1 OG und Art. 84 Abs. 1 lit. a OG). 1. Der Schuldner ist gegenüber dem Betreibungsamt zur Mitwirkung bei der von Amtes wegen zu erfolgenden Feststellung seines Ex…
    · 05.05.1993 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rekurslegitimation (Art. 19 SchKG und 78 ff
    · 24.11.1994 · 32 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arrestvollzug
    · 22.09.2011 · 7 Zitierungen
  • 17.12.2001 · 7 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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