Sachverhalt
Das Obergericht des Kantons Zürich erteilte lic.iur. H. im Jahr 1994 das Fähigkeitszeugnis für den Rechtsanwaltsberuf. H. ersuchte die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. um kostenlose Erteilung der Bewilligung zur Ausübung der Advokatur im Kanton Appenzell I.Rh. Die Standeskommission entsprach dem Gesuch, auferlegte H. jedoch eine Kanzleigebühr von Fr. 50.--. H. erhob staatsrechtliche Beschwerde gegen die Auferlegung der Gebühr.Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut und hebt den Entscheid der Standeskommission insofern auf, als damit H. eine Kanzleigebühr von Fr. 50.-- auferlegt wurde. Das Binnenmarktgesetz sieht vor, dass Personen mit Niederlassung in der Schweiz für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf dem gesamten Gebiet der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang haben. Dazu soll jede Person das Recht haben, Waren, Dienstleistungen und Arbeitsleistungen auf dem gesamten Gebiet der Schweiz anzubieten, soweit die Ausübung der betreffenden Erwerbstätigkeit im Kanton oder der Gemeinde ihrer Niederlassung oder ihres Sitzes zulässig ist.
Die Regelung von Art. 4 BGBM zielt darauf ab, belastende administrative Verfahren abzubauen. Die Forderung nach einem einfachen, raschen und kostenlosen Verfahren über die Zulassung von Anwälten mit ausserkantonalem Patent verpflichtet die Kantone, die durch ein solches…