Sachverhalt

Am 27. November 2011 hat das neuchâteloise Volk einen Verfassungsbeschluss angenommen, der in der Verfassung der Republik und des Kantons Neuchâtel einen neuen Artikel 34a mit dem Titel "Mindestlohn" einführte. Der Grosse Rat von Neuchâtel hat das kantonale Gesetz über die Beschäftigung und die Arbeitslosenversicherung geändert, um einen kantonalen Mindestlohn einzuführen. Die Beschwerdeführer haben diese gesetzliche Änderung angefochten und eine Verletzung der wirtschaftlichen Freiheit und der Vorzug des Bundesrechts geltend gemacht.

Die wichtigsten Fakten sind die folgenden

  • Das neuchâteloise Volk hat einen Verfassungsbeschluss angenommen, der einen kantonalen Mindestlohn einführte.
  • Der Grosse Rat von Neuchâtel hat das kantonale Gesetz über die Beschäftigung und die Arbeitslosenversicherung geändert, um einen kantonalen Mindestlohn einzuführen.
  • Die Beschwerdeführer haben diese gesetzliche Änderung angefochten und eine Verletzung der wirtschaftlichen Freiheit und der Vorzug des Bundesrechts geltend gemacht.

Erwägungen

5. Wirtschaftliche Freiheit

Die Beschwerdeführer machen eine Verletzung der wirtschaftlichen Freiheit geltend, die durch Artikel 94 der Bundesverfassung garantiert wird. Das Bundesgericht prüft, ob die neuchâteloise Gesetzesänderung der Wirtschaftspolitik oder der Sozialpolitik zuzurechnen ist. Es kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung soziale Ziele verfolgt, insbesondere den Kampf gegen die Armut und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmer.

5.6. Individuelle wirtschaftliche Freiheit

Die Beschwerdeführer machen auch eine Verletzung der individuellen wirtschaftlichen Freiheit geltend, die durch Artikel 27 der Bundesverfassung garantiert wird. Das Bundesgericht prüft, ob die kantonale Gesetzesänderung Einschränkungen der wirtschaftlichen Freiheit der Arbeitgeber auferlegt und ob diese Einschränkungen durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sind. Es kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung ein anerkanntes öffentliches Interesse verfolgt und die Einschränkungen der…