Sachverhalt

Die Sozialdemokratische Partei des Kantons Neuenburg, Mélody Grossmann, Laure Décastel und Jordi Gabioud haben eine öffentlich-rechtliche Beschwerde gegen den Beschluss der Bundeskanzlei vom 4. Februar 2020 eingereicht, mit dem das Zustandekommen des Referendums gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft festgestellt wurde. Sie beantragen in erster Linie die Aufhebung dieses Beschlusses und hilfsweise die Feststellung, dass die Zahl der gültigen Unterschriften aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Unterschriftensammlung nicht erreicht wurde. Das Bundesgericht hat die Beschwerde für unzulässig erklärt.

Erwägungen

Gemäß Art. 80 Abs. 2 BPR in der seit 1. Januar 2008 geltenden Fassung können nur Beschlüsse der Bundeskanzlei über das Nichtzustandekommen eines Referendums beim Bundesgericht angefochten werden. Der Wortlaut des Gesetzes ist in dieser Hinsicht eindeutig und lässt keine Auslegung zu, dass auch Beschlüsse über das Zustandekommen eines Referendums angefochten werden können.

Das Bundesgericht stellt fest, dass der Grund für diese gesetzliche Änderung in den Materialien oder der Lehre nicht…