Sachverhalt

Rudolf Hofmann, wohnhaft in Wetzikon, stellt und vertreibt landwirtschaftliche Maschinen, von denen ein Teil aus Osteuropa stammt. Im Oktober 1961 lieferte er der Firma Bührer in Winterthur einen Heubläser der Marke Toron, tschechoslowakischer Herkunft, damit dieser auf der Landwirtschaftsmesse OLMA ausgestellt werde. Die Bewilligungs- und Zulassungskommission des Schweizerischen Landmaschinenverbands ging davon aus, dass dieser Heubläser ausländischer Herkunft sei, und verlangte daher von der OLMA, ihn von der Ausstellung zurückzuziehen. Am 2. März 1962 wurde in der Zeitung "Zürcher Oberländer" eine große Werbeeinschaltung veröffentlicht, in der Hofmann beschuldigt wurde, versucht zu haben, ausländische (d.h. osteuropäische) Artikel ohne Benachrichtigung der Messeleitung auszustellen, was zu seinem Ausschluss vom Stand geführt hätte. Hofmann, der Gemeinderat in Wetzikon war, wurde bei den Kommunalwahlen am 4. März 1962 nicht wiedergewählt. Am 5. Oktober 1962 erhob er Klage gegen Weber, den Geschäftsführer der für die Werbeeinschaltung verantwortlichen Druckerei, um feststellen zu lassen, dass dieser ihn in seinen persönlichen Beziehungen widerrechtlich geschädigt habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Auffassung, dass die Werbeeinschaltung Hofmanns Persönlichkeit widerrechtlich verletzt hat. Obwohl die Information, dass Hofmann von der OLMA ausgeschlossen wurde, weil er versucht haben soll, ausländische Produkte auszustellen, zutreffend ist, wird in der Einschaltung zusätzlich behauptet, er habe versucht, die Messeleitung zu täuschen, ohne sie zu informieren, was falsch ist. Diese Behauptung stellt ihn in verächtlicher Weise dar und greift schwerwiegend in seine Ehre ein, insbesondere zu einem Zeitpunkt, als er sich um ein…