Sachverhalt

Am 2. Mai 1972 ereignete sich ein Unfall auf einer Baustelle in S., wo die Unternehmen X. und [Y.] einen Graben für eine Wasserleitung ausheben ließen. Die Arbeiter der Firma [Y.] befanden sich im Graben, der nicht gesichert war, als die Erdarbeitsmaschine der Firma X. in der Nähe zu arbeiten begann. Der Graben brach teilweise ein und verursachte den Tod von zwei Arbeitern.

Der Bauleiter der Firma X., X., wurde wegen Verletzung der Regeln der Baukunst und wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er legte ein Revisionsgesuch gegen dieses Urteil ein.

Die wichtigsten Fakten sind die folgenden

  • Der von der Firma [Y.] gegrabene Graben war nicht gesichert.
  • Die Arbeiter der Firma [Y.] befanden sich im Graben, als die Erdarbeitsmaschine der Firma X. in der Nähe zu arbeiten begann.
  • Der Bauleiter X. sah die Arbeiter im Graben, nahm aber keine Maßnahmen, um sie vor der Gefahr zu warnen.
  • Der Graben brach teilweise ein und verursachte den Tod von zwei Arbeitern.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Revisionsgründe von X. und befand, dass der Bauleiter X. gegen die Regeln der Baukunst verstoßen hatte, indem er keine Maßnahmen ergriffen hatte, um die Arbeiter der Firma [Y.] vor der Gefahr zu warnen.

Das Gericht befand, dass X. die Pflicht hatte, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr abzuwenden, da er eine gefährliche Situation geschaffen hatte, indem er den Graben in der Nähe der Arbeiter ausheben ließ. Das Gericht befand auch, dass X. die Pflicht hatte, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeiter zu warnen, auch wenn sie nicht direkt…