Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Autofahrer (Ha.), der in eine vorfahrtsberechtigte Strasse einbiegt, um sie sofort wieder zu verlassen, um einen Parkplatz zu finden. Beim Manövrieren stellt er fest, dass die Verkehrssituation ihn dazu zwingen wird, auf der Hauptstrasse anzuhalten, wodurch die freie Fahrt der anderen Verkehrsteilnehmer behindert wird.

Erwägungen

Das BGE hat entschieden, dass Ha. das Vortrittsrecht des anderen Fahrzeugs (Ho.), das auf der Hauptstrasse fuhr, eindeutig verletzt hat. Obwohl der Verkehr nicht dicht war, hat Ha. sein Fahrzeug auf die Hauptstrasse gelenkt, obwohl er wusste, dass er aufgrund des entgegenkommenden Fahrzeugs anhalten müssen würde, wodurch Ho. behindert wurde. Die Tatsache, dass Ha. nur wenige Meter auf der Hauptstrasse gefahren ist, bevor er anhalten musste, ist nicht relevant, da er von Anfang an hätte erkennen können, dass sein Manöver nicht schnell und ohne Behinderung von Ho. durchgeführt werden konnte.

Das BGE hat daran erinnert, dass das Vortrittsrecht strikt eingehalten…