Sachverhalt
Der Fall betrifft Ernst Weiss, dessen Führerausweis 1972 entzogen wurde. 1973 verkaufte er sein Auto an seinen Sohn Peter, der in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Während seiner Hospitalisation übergaben die Ärzte die Schlüssel des Autos an Ernst Weiss. Anschließend benutzte Ernst Weiss das Auto mehrmals ohne Erlaubnis. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte ihn wegen Unterschlagung eines Fahrzeugs zu Nutzungszwecken und Fahrens ohne Führerschein. Das Berufungsgericht hob die Verurteilung wegen Unterschlagung auf, bestätigte jedoch die Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein.
Die Staatsanwältin des Kantons Basel-Landschaft legte eine Nichtigkeitsbeschwerde ein und beantragte die Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts und die Verurteilung von Ernst Weiss wegen Unterschlagung eines Fahrzeugs zu Nutzungszwecken. Ernst Weiss beantragte die Abweisung der Beschwerde.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob Ernst Weiss eine Unterschlagung eines Fahrzeugs zu Nutzungszwecken begangen oder einfach ein anvertrautes Fahrzeug ohne Erlaubnis benutzt hatte. Das Gericht befand, dass die Unterschlagung eines Fahrzeugs zu Nutzungszwecken eine Besitzverletzung und eine Besitzergreifung durch den Täter voraussetzt, was in diesem Fall nicht gegeben war.
Das Gericht prüfte auch die Frage des Vertrauens und der Verantwortung des Täters. Es befand, dass Vertrauen ein wesentliches Element in den Beziehungen zwischen Personen ist und die Verantwortung des Täters anhand des in ihn gesetzten Vertrauens zu bewerten ist. In diesem Fall befand das Gericht, dass…