Sachverhalt
Diese Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts betrifft die Verteilung der Beweislast bei der Liquidation des Güterstands. Die Hauptsachverhalte sind wie folgt:
- Das Obergericht hat einen Betrag von 30.000 Schweizer Franken zum Gesamtgut hinzugerechnet, der aus dem Verkauf einer zum Gesamtgut gehörenden Liegenschaft stammte.
- Der Beklagte macht geltend, dass dies eine Verletzung des Bundesrechts darstellt.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat entschieden
- Art. 200 ZGB befasst sich nicht mit der Frage der Beweislast, wenn es darum geht, ob ein Vermögenswert zum Zeitpunkt der Auflösung des Güterstands vorhanden war oder nicht. Daher ist Art. 8 ZGB anwendbar.
- Der Ehegatte, der die Einwerfung in das Gesamtgut gemäss Art. 208 ZGB geltend macht, muss nicht nur beweisen, dass der fragliche Vermögenswert zu einem bestimmten Zeitpunkt dem anderen Ehegatten gehört hat, sondern auch, was damit geschehen ist. Eine Umkehr der…