Sachverhalt

Die Entscheidung betrifft eine portugiesische Gesellschaft, X. Lda., die in Konkurs gegangen ist. Die Gesellschaft hat einen Schiedsvertrag mit einer anderen Gesellschaft, Y. Ltd., abgeschlossen. Die Frage stellt sich, ob die in Konkurs gegangene Gesellschaft noch Partei in einem internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz sein kann.

Das Schiedsgericht hat entschieden, dass die in Konkurs gegangene Gesellschaft noch fähig ist, Partei in dem Schiedsverfahren zu sein. Die Gesellschaft hat diese Entscheidung vor dem Schweizerischen Bundesgericht angefochten und argumentiert, dass der Konkurs sie daran hindert, Partei in einem Schiedsverfahren zu sein.

Das Schweizerische Bundesgericht hat die Frage der Fähigkeit, Partei in einem internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz zu sein, im Falle eines Konkurses, geprüft. Es hat festgestellt, dass die Fähigkeit, Partei in einem Schiedsverfahren zu sein, im 12. Kapitel des IPRG geregelt ist und dass die Fähigkeit einer portugiesischen Konkursmasse, Partei zu sein, durch den Schiedsvertrag gebunden ist.

Erwägungen

Das Schweizerische Bundesgericht hat die Frage der Fähigkeit, Partei in einem internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz zu sein, im Falle eines Konkurses, geprüft. Es hat festgestellt, dass die Fähigkeit, Partei in einem Schiedsverfahren zu sein, im 12. Kapitel des IPRG geregelt ist.

Das Gericht hat auch die Frage der Gültigkeit des Schiedsvertrags im Falle eines Konkurses geprüft. Es hat festgestellt, dass der Schiedsvertrag gültig ist, wenn er dem von den Parteien gewählten Recht, dem auf den Grundvertrag anwendbaren Recht…