Art. 11 ZGB

Rechtsfähigkeit

1 Rechtsfähig ist jedermann.
2 Für alle Menschen besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Postmortaler Persönlichkeitsschutz, Anfechtung einer Obduktionsverfügung, Parteifähigkeit
    · 04.07.2003 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vereinbarkeit der kantonalen Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" mit übergeordnetem Recht
    · 16.09.2020 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG)
    · 13.11.1990 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Beschwerdelegitimation des Erzeugers bei Verfahrenseinstellung wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs
    · 26.06.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Parteifähigkeit in internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz; Einfluss des Konkurses auf die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung (Art. 178 Abs. 2 IPRG)
    · 16.10.2012 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Urheberrecht; Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG). 1. Schöpferprinzip gemäss URG (E. 2b)
    · 14.06.1990 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Internationales Schiedsgericht; Zuständigkeit
    · 16.10.2012 · 1 Zitierungen
  • Direkte Bundessteuer 1999/2000 (Revision)
    · 03.03.2009 · 1 Zitierungen
  • 04.07.2003 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.