Erwägungen

Die Beschwerde betrifft die Zulässigkeit einer kantonalen Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt mit dem Titel "Grundrechte für Primaten". Die Initiative verlangt, dass die Kantonsverfassung um ein Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und körperliche sowie geistige Unversehrtheit ergänzt wird.

Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte die Initiative für zulässig erklärt. Dagegen erhoben mehrere Personen Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hält fest, dass Kantone grundsätzlich befugt sind, über die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte hinausgehende Rechte zu schaffen. Die Kantone dürfen jedoch nicht in Sachbereiche eingreifen, die vom Bund abschliessend geregelt sind.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die mit der Initiative verlangten Grundrechte für nichtmenschliche Primaten, die nur den Kanton und seine Organe binden würden, nicht im Widerspruch zu übergeordnetem Recht stehen. Eine allfällige indirekte Drittwirkung auf Privatpersonen wäre zwar problematisch, führt aber nicht zur Ungültigkeit der Initiative, da der Initiativtext an sich einen zulässigen Sinn hat.

Obwohl die Begründung der Initiative auf dem Unterschriftenbogen teilweise…