Sachverhalt

Barbara Bachmann, geboren 1964, ist bei der Schweizer Krankenkasse Helvetia insbesondere gegen Unfälle versichert. Am 4. August 1983 unternahm sie einen Tandemgleitschirmflug mit dem Piloten S. über Fiesch. Bei der Landung löste sich eine Schlaufe von Barbara Bachmanns Gurt, was den Piloten zu einer Notlandung an einem steilen Berghang zwang. Die Landung schlug fehl und Barbara Bachmann erlitt schwere Verletzungen, darunter den Bruch von zwei Brustwirbeln. Die Krankenkasse weigerte sich, Versicherungsleistungen für diesen Unfall zu erbringen, da es sich um ein riskantes Unternehmen handle, das vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei.

Erwägungen

Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) ist der Ansicht, dass ein Tandemgleitschirmflug nicht zwangsläufig ein absolut riskantes Unternehmen darstellt, sondern die konkreten Umstände zu prüfen sind. Im vorliegenden Fall wurde der Flug unter Missachtung der geltenden Vorschriften und ohne die erforderliche Ausbildung der Teilnehmer durchgeführt. Daher handelt es sich um ein relativ riskantes Unternehmen, das den Versicherungsschutz ausschließt. Die Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer wurden eindeutig missachtet, was die…