Art. 50 UVV
Wagnisse
1 Bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, werden die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert.
2 Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehren zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Rettungshandlungen zugunsten von Personen sind indessen auch dann versichert, wenn sie an sich als Wagnisse zu betrachten sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Relatives Wagnis unter den konkret zu berücksichtigenden Umständen ebenfalls verneint.32 Zitierungen
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2Art. 39 UVG, Art. 50 Abs. 2 UVV. - Der Begriff des Wagnisses im Sinne des UVG ist mit jenem identisch, der unter der Herrschaft des KUVG gültig war (Erw. 1, 2a und b). - Die Teilnahme an einem Automobil-Bergrennen stell…31 Zitierungen
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3Leistungskürzung20 Zitierungen
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4Verweigerung von Geldleistungen wegen absolutem Wagnis16 Zitierungen
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5Wagnis; Leistungskürzung16 Zitierungen
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6Art. 39 UVG, Art. 50 UVV, Art. 14 Abs. 2 Vo III zum KUVG: Wagnischarakter des Biplace-Deltaflugs. - Der Wagnisbegriff, der in der obligatorischen Unfallversicherung - nach KUVG und UVG - massgebend ist, gilt auch in der…15 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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20 Zitierungen16.06.2008 · 20 Zitierungen
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Unfallversicherung (Leistungskürzung)6 Zitierungen
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Unfallversicherung (Unfallbegriff; Leistungskürzung)5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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