Sachverhalt
Der Streit betrifft die Erben von Franz Anton Küttel-Pfyl, Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks in Seewen, und Alois Küttel-Herger, Eigentümer der angrenzenden Parzellen. Die Erben Küttel-Pfyl haben die Erteilung eines notwendigen Durchgangsrechts (Notfahrwegrecht) über die Grundstücke von Alois Küttel-Herger beantragt. Obwohl dieser Antrag von den kantonalen Behörden bewilligt wurde, hat Alois Küttel-Herger Beschwerde beim BGer erhoben, um die vollständige Ablehnung des Antrags zu erwirken.
Erwägungen
Das BGer musste zunächst den Streitwert feststellen, der seine Zuständigkeit zur Beurteilung der Beschwerde bestimmt. Obwohl die Parteien über einen Wert von mehr als 15'000 Franken für den Vorteil, den die Erben Küttel-Pfyl aus dem Durchgangsrecht ziehen würden, einig sind, hielt es das Gericht für erforderlich, einen Sachverständigen zur genaueren Bewertung der betroffenen Interessen hinzuzuziehen.
Laut dem Gutachten belaufen sich die Nachteile für das dienende Grundstück von Alois Küttel-Herger (Landverlust, Belästigungen, Einschränkung der Nutzung von Parkplätzen) auf etwa 3'000 Franken. Der Vorteil für das herrschende Grundstück der…