Sachverhalt
Edmond Junod betreibt seit 1940 ein Möbelgeschäft in Lausanne unter der Einzelfirma "Ed. Junod" und verwendet die Bezeichnung "Au Bûcheron". Er hat 1948 auch eine Aktiengesellschaft "Au Bûcheron AG" gegründet, deren einziger Verwaltungsrat er ist. 1955 hat Junod seine Filialen in La Chaux-de-Fonds an André Graber verkauft, der sie unter der Einzelfirma "Meubles Graber, Au Bûcheron" betrieben hat. Nach Ablauf der vereinbarten Frist von drei Jahren hat Junod Graber aufgefordert, die Bezeichnung "Au Bûcheron" nicht mehr zu verwenden. Junod und die Au Bûcheron AG haben daraufhin Strafanzeige gegen Graber erstattet, woraufhin Graber seinerseits Junod und die Au Bûcheron AG vor dem Kantonsgericht Neuenburg verklagt hat.Erwägungen
Das BGE weist die Rechtsmittel von Junod und der Gesellschaft Au Bûcheron AG ab
- Junod kann keinen absoluten Anspruch auf die Bezeichnung "Au Bûcheron" geltend machen, da die Geschäftssphären der Parteien klar getrennt sind und keine Verwechslungsgefahr besteht. Außerdem hat ihm…